Hinweise zur Elektroaltgeräte- entsorgung

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Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

  • Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. 
  • WEEE
  • Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. 
  • Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
  • Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.
  • Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.

Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/