Garantie

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W6 WERTARBEIT hat alles getan, um sicher zu stellen, dass Ihre W6-Nähmaschine, W6-Overlockmaschine, W6-Coverlockmaschine oder W6-Stickeinheit Ihre Erwartungen erfüllt.

Sollte eine unserer o.g. Maschinen dennoch nicht einwandfrei funktionieren, so bitten wir Sie, sich an unseren Kundendienst zu wenden. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bieten wir Ihnen bei dem Erwerb einer W6-Nähmaschine, einer W6-Overlockmaschine, einer W6-Coverlockmaschine oder W6-Stickeinheit eine Garantie nach den nachfolgenden Bestimmungen an:

  1. Für Ihre W6 WERTARBEIT Nähmaschine, Overlockmaschine, Coverlockmaschine oder Stickeinheit übernimmt die W6 Wertarbeit Projektierungs - und Handelsgesellschaft mbH, Bredenbecker Str. 13, 30974 Wennigsen, info@w6-wertarbeit.de (im Folgenden: W6) ausschließlich gegenüber Verbrauchern, die Erstkunden sind, diese Hersteller-Garantie zu den nachfolgenden Bedingungen.

  2. Von dieser Garantie umfasste Produkte sind die Folgenden: W6-Nähmaschinen, W6-Overlockmaschinen, W6- Coverlockmaschinen und W6-Stickeinheiten.

  3. Diese Garantie schränkt die gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche (Gewährleistungsrechte) des Verbrauchers, die diesem gegenüber seinem Verkäufer zustehen und die er unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, nicht ein. Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelhaftungsansprüchen (Gewährleistung). Sie gilt auch unbeschadet weiterer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch W6 oder ihre Erfüllungsgehilfen. Diese, insbesondere für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte, die er unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls etwaige Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen seinen Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde/Verbraucher das Produkt erworben hat.

  4. „Verbraucher“ im Sinne dieser Garantie ist jede natürliche Person, die das Produkt nicht zu Zwecken erworben hat, die überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, insbesondere die das Produkt nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit an Dritte zu veräußern oder bei Dritten zu installieren. „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der das W6-Produkt als erster Verbraucher direkt von W6 oder einem W6-Vertriebspartner erworben hat. „Garantienehmer“ ist der Erstkunde, der Verbraucher ist und sich gemäß den nachfolgenden Bestimmungen bei W6 registriert hat.

  5. Die Rechte aus dieser Garantie können gegenüber W6 erst nach erfolgter Registrierung auf der W6 Homepage (www.w6-wertarbeit.de) unter dem Menüpunkt „Garantie-Registrierung“ nach Angabe der dort erforderlichen Daten geltend gemacht werden. Die Registrierung hat hierzu innerhalb eines Monats nach Kaufdatum zu erfolgen. Der Zeitpunkt der Registrierung ändert nichts an dem Beginn der Garantiezeit gemäß Ziffer 6. Eine Bestätigung der Garantie-Registrierung erhalten Sie sodann per Email.

  6. Diese Garantie gilt für eine Frist von 10 Jahren. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes durch den Erstkunden; sie gilt europaweit und ist vom Erstkunden nicht übertragbar. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

  7. Im Rahmen dieser Bedingungen garantiert W6 gegenüber dem Garantienehmer, dass die der unter Ziffer 2 genannten, von dieser Garantie umfassten Produkte, frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Garantie für die dem üblichen Verschleiß ausgesetzten Teile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung, insbesondere im Hinblick auf die Anweisungen in der Gebrauchsanleitung.

  8. Insbesondere folgende Teile / Produkte unterliegen nicht der Garantie: Nadeln, Spulen, Glühleuchten, Kohlebürsten, Einfädelvorrichtungen, Schneidewerkzeuge und alle anderen Teile, die dem normalen Verschleiß unterworfen sind.

  9. Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruches aus dieser Garantie ist neben der Registrierung nach Ziffer 5 eine fachgerechte Benutzung und Wartung gemäß der Bedienungsanleitung, die Einhaltung der Bedienungsanleitung und die Verwendung der W6-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen von W6. Dem Garantienehmer bleibt es in einem solchen Fall nachgelassen nachzuweisen, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der z.B. fehlerhaften Verwendung und dem Garantiefall nicht besteht. Die Garantie erlischt, wenn die Maschine nicht bestimmungsgemäß und nur für haushaltsübliche Zwecke verwendet wurde und sobald unbefugte Personen Reparaturen, bzw. Reparaturversuche oder Veränderungen an dem Gerät vornehmen oder bei Schäden im Falle von missbräuchlicher oder unsachgemäßer Behandlung, Umwelteinflüssen (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.), Nichtbeachtung der für das Gerät geltenden Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall), eigenmächtiger Reparaturversuche, Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung. Sie erlischt ebenfalls, wenn die Seriennummer geändert wurde oder unleserlich ist. Alle Arbeiten in diesem Zusammenhang sind kostenpflichtig.

  10. Die Rechte aus dieser Garantie kann der Garantienehmer durch Fehleranzeige an W6 Wertarbeit Projektierungs- und Handelsgesellschaft mbH, Bredenbecker Str. 13, 30974 Wennigsen, per Email an: info@w6-wertarbeit.de oder über den Kontakt über die Homepage www.w6-wertarbeit.de innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber W6 oder dem Händler, bei dem der Garantienehmer das Produkt gekauft hat, geltend machen. Die Fehleranzeige muss eine detaillierte Fehlerbeschreibung, den Namen und die Anschrift des Erstkunden und einen Nachweis, dass und wann der Kunde das W6-Produkt als Erstkunde erworben hat (z.B. durch Kaufbeleg) enthalten. Voraussetzung ist überdies, dass der Garantienehmer den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen. Es obliegt dem Garantienehmer zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen oder erloschen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs, des Kaufvertrages o.ä.). W6 ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

  11. W6 steht es im Garantiefall frei, das Produkt instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder dem Garantienehmer den Kaufpreis zu erstatten. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. W6 ist berechtigt, für das betroffene Produkt ein ähnliches Produkt zu liefern, insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Fehleranzeige das betroffene Produkt z.B. nicht mehr hergestellt wird. Ausgetauschte Geräte oder Teile von Geräten gehen in das Eigentum von W6 über. Sofern W6 eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies bestätigt, gibt der Garantienehmer das Produkt zurück und W6 erstattet ihm sodann den gezahlten Kaufpreis auf ein von ihm genanntes Konto.

  12. Falls ein Garantiefall eintritt und in Form einer Instandsetzung oder eines Austausches notwendig wird, wenden Sie sich bitte zunächst wie unter Ziffer 10 beschrieben an W6 und schicken sodann, gemäß den Anweisungen, die Sie von W6 erhalten, die Maschine auf eigene Kosten ordnungsgemäß verpackt und versichert an W6. Versenden Sie die Maschine möglichst mit der originalen Styropor-Innenpolsterung im Originalkarton – so können Transportschäden weitgehend ausgeschlossen werden.

  13. Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind sämtliche entstehenden Kosten vom Garantienehmer selbst zu tragen, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts. Sofern der Garantienehmer nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen. Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet W6 im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Garantienehmer in diesem Fall nicht.

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Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Wennigsen, Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Wennigsen, Deutschland.

W6 Wertarbeit Projektierungs- und Handelsgesellschaft mbH, Bredenbecker Str. 13, 30974 Wennigsen
Tel.: 0 51 09 – 5 63 63 80, Email: info@w6-wertarbeit.de